Frage geschrieben am 19.01.2010 19:20:32Betreff: zu viele Freistellungsaufträge
Rechtsgebiet: Kapitalvermögen
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
im ledtzten Jahr habe ich meine Freistellungsaufträge zuspät angepasst, weil mir nicht bekannt war dass die Banken die Zinsen vierteljähtlich abführen, und somit ich zuviel freigestellt habe. Konkret habe ich bei der einen Bank 540 € und bei einer zweiten Bank 520 € freigestellt und somit für 259 € Zinsen keine Steuer bezahlt. Mir ist bekannt, dass das Finanzamt die Meldungen über die freigestellten Berträge bekommt. Meine Frage nun , wie verhalte ich mich richtig. Soll ich vorab dem Finanzamt über mein versehen informieren , warten bis sich das Finanzamt meldet oder ganz normal meine Steuererklärung abgeben mit allen Kapitaleinkünften? Kann das Finanzamt über mein Versehen schon eine Strafe verhängen?
Grüße und Danke
Antwort geschrieben am 19.01.2010 19:46:50
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres EInsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Sie teilen mit, dass hier die neue Abgeltungsteuer zu niedrig berechnet ist, weil der Sparerfreibetrag bei der Freistellung nicht korrekt angegeben wurde. Ob hier eine Steuerverkürzung eingetreten ist, kann man erst dann beantworten, wenn die Einkommensteuer 2009 insgesamt veranlagt ist.
Um jede Auseinandersetzung mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Sie den Sachverhalt in einem Brief kurz schildern und auf die Korrektur im Rahmen der Einkommensteuererklärung hinweisen.
Wenn Sie im Übrigen Einkünfte haben, die keinem Steuerabzug unterliegen wie Einkünfte aus Gewerbetrieb,selbständiger Arbeit, Renten oder Mieteinnahmen, können sich je nach Höhe der Vorauszahlungen Nachzahlungen oder Erstattungen ergeben, unabhängig von der NAchzahlung für die Steuer auf die Kapitalerträge..
Dabei müssen Sie in diesem Fall die Anlage KAP 2009 ausfüllen, die nun ganz anders aufgebaut ist als in den Vorjahren. Dabei ist mit Zeile 5 ein Feld vorgesehen, in der Sie Angaben zur Berichtigung der Abgeltungsteuer machen können. Bei der Erklärung zur Anlage KAP 2009 sollten Sie kurz auf Ihr erstes Schreiben zu dem Nachmelden der bisher unversteuerten Zinserträge hinweisen. Damit haben Sie die erforderlichen Berichtigungen vorgenommen. Die Finanzverwaltung wertet die Mitteilung der Banken nicht sofort aus, wenn Sie also in den nächsten Monaten die Einkommensteuererklärung 2009 erstellen, liegt höchstwahrscheinlich noch keine Kontrollmitteilung bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt vor.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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