
Betreff: § 4 Abs. 4a EStG
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20.00
Status: Beantwortet
ich sitze gerade an der Einnahme-Überschussrechnung für die Steuererklärung für selbstständige und komme einfach nicht mehr weiter.
Es hakt bei zeile 77 § 4 Abs. 4a EStG. Fast alles wurde von meinem Büroprogramm automatisch übertragen . Nur bei der Plausibilitätsprüfung zeigt er mir bei zeile 77 immer rot an. Ich habe schon im internet gesucht aber ich verstehe einfach nicht was da rein kommen soll.
Was muss ich da eingeben private telefonnutzung oder die privaten Abhebung vom konto?
Ansonsten habe ich alles in EÜR übertragen verpflegungsmehraufwand, afa, kauf auto, geplante investion, wäsche waschen,
ich verstehe nur nicht diese blöde zeile 77
bitte schnellstmöglich um hilfe.
ich bedanke mich im voraus
Antwort geschrieben am 28.10.2013 21:22:25
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Patrick Färber
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Sehr geehrter Fragesteller, sollten in Ihrem Fall der § 4 Abs. 4a EStG einschlägig sein, so würde dies den Rahmen der Beratung und den Einsatz spr............
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