
Betreff: §33a: Kindergeld/Elterngeld: Einkommen der Mutter (nicht eheliches Kind) ?
Rechtsgebiet: Außergewöhnliche Belastungen
Einsatz: € 30.00
Status: archiviert
es wird um Beratung zu folgender Fragestellung gebeten:
Person A hat in den Jahren 2010 - 2012 Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt an die getrennt lebende Mutter seines leiblichen Kindes (wohnt bei der Mutter) gezahlt (Kind war unter 3 Jahre zum relevanten Zeitpunkt). Person A möchte nach Rücksprache mit dem FA rückwirkend den gezahlten Betreuungsunterhalt als außergewöhnliche Belastung gemäß §33a ESt steuerlich geltend machen. Es soll das anzurechnende Einkommen/die Bedürftigkeit der Kindesmutter berechnet werden.
Fragen dazu:
1. Bei der Berechnung des Einkommens der Kindesmutter (KM) stellt sich die Frage, ob das von der KM erhaltene Kinder-Geld (wird hälftig auf die Höhe des von Person A gezahlten Kindes-Unterhaltes angerechnet und der KM i.H.v. 184€ monatlich ausgezahlt) als Einkünfte oder Bezüge der KM anzugeben ist (voll/hälftig) oder ob es sich hierbei um Einkommen des Kindes handelt und daher hier nicht anzurechnen ist ?
Für den Kindes-Unterhalt wird davon ausgegangen, dass es sich nicht um Einkommen der Kindesmutter handelt.
2. Es wird davon ausgegangen, dass das von der Kindesmutter erhaltene Elterngeld i.H.v. 650€ monatlich nur i.H.v. 350€ anzugeben ist, da dieser Betrag den Sockelbetrag von 300€ übersteigt. Ist das korrekt ?
Vielen Dank im Voraus und mfG
Person A
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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