
Betreff: Übernahme von GmbH Anteilen an gut laufender GmbH
Rechtsgebiet: Kapitalgesellschaften
Einsatz: € 50.00
Status: Beantwortet
ich arbeite seit einigen Jahren in einem Unternehmen / Startup, dass ich schon vor der Gründung betreut habe. Zwischenzeitlich war ich angestellt, zwischenzeitlich war ich Feelancer. Im Schnitt habe ich aber etwa 20h die Woche über die Jahre für sie gearbeitet. Das Unternehmen läuft heute sehr gut, hat über 20 Mitarbeiter und macht einen Jahresumsatz im 7 stelligen Bereich.
Leider habe ich es versäumt, Anspruch auf Anteile zu stellen, als es noch einfach möglich war. Heute ist die Firma stark abhängig von mir und wenn ich die Firma verlassen würde, hätten sie in meinen Aufgabenbereichen immense Probleme. Welchen Wert das Unternehmen an mir, habe ich leider auch erst spät gemerkt. Ich wurde teilweise ausgebeutet (weil ich numnmal ein "Fachidiot" bin), ohne es zu merken.
Da sie aktuell expandieren wollen und von mir gerne mehr commitment hätten (quasi eine Verpflichtung für die nächsten Jahre), wollen sie mich an den Auslandsgesellschaften beteiligen.
Ich möchte aber meine Verhandlungsposition entsprechend nutzen und meinen Anteil an der Hauptgesellschaft erhalten. Von dem Gründer bekomme ich die Antwort, dies ist nicht möglich, der Wert der GmbH ist mittlerweile zu hoch. Die Kosten würden eine Übertragung der Anteile nicht rechtfertigen, da eine zu hohe Schenkungssteuer anfallen würde oder ich mir die Anteile zum aktuellen Unternehmenskurs kaufen müsste.
Meine Frage ist daher, ob es Mittel und Wege gibt, auf einem anderen Weg an diese Anteile zu kommen. Da ich seit dem ersten Tag das Unternehmen unterstütze, kann man dies nicht z.B. irgendwie vernünftig vor dem Finanzamt vermitteln und so die Anteile zu einem günstigen Kaufpreis übernehmen o.ä.?
Antwort geschrieben am 23.11.2014 11:45:18
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Ingo Kneisel
Potsdamer Str. 148a, 33719 Bielefeld, Tel: 0521/9242021, Fax: 0521/9242020
Steuerberatung, Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer, Umsatzsteuer, Unternehmenssteuern
Bewertungen: 67
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im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben, möchte ich Ihre Frage gerne im Nachstehenden wie folgt beantworten:
Um Anteile an einer GmbH zu erwerben, gibt es nicht viele Möglichkeiten. Sie können den Anteil 1. zum Verkehrswert (früher Stuttgarter Verfahren) erwerben, können Ihn z. B. 2. schenkweise erhalten oder 3. verbilligt ( z.B. nominal) erwerben.
Im Fall 1 haben Sie keine negativen steuerlichen Konsequenzen zu befürchten. Im Gegenteil haben Sie bei einer weiteren Veräußerung Ihrerseits, die hohen Anschaffungskosten einem künftigen, evtl. noch höheren Veräußerungspreis entgegen zu setzen.
Das eigentliche Problem liegt nun aber bei der Alternative 1 beim Verkäufer. Dieser hat nun nach den gültigen steuerlichen Grundsätzen den entstandenen Veräußerungsgewinn zu versteuern.
Im Fall 2 ergäben sich erhebliche schenkungsteuerliche Konsequenzen. Wenn Sie nicht mit dem Schenker verwandt sind, ergibt sich nur der geringste mögliche Freibetrag i. H. v. 20.000€ nach dem Erbschaftsteuergesetz und eine je nach Schenkungshöhe zwischen 30 und 50 % liegende Schenkungssteuer. Die könnten Sie nur ganz oder teilweise umgehen, indem Sie den Verwandschaftsgrad zum Schenker ändern, indem er Sie vor der Schenkung adoptiert.
Ähnlich verhält es sich in Fall 3. Hier liegt eine gemischte Schenkung vor mit ähnlichen Konsequenzen wie zu 1+ 2 beschrieben.
Eigentlich haben Sie zunächst erst einmal keine steuerlichen Probleme, sondern müssen mit Ihrem Partner die Grundlagen ermitteln. Was will er? Will er Ihnen den nun mittlerweile höheren Anteilswert, der damals vermutlich nur 25.000€ betragen hat nun tatsächlich schenken, für evtl. 12.500€ verkaufen oder eben halt zum anteiligen Verkehrswert. Ich habe auf Grund Ihrer Schilderung mehr das Gefühl, dass man Sie nicht für kleines Geld in die GmbH lassen will, aber die steuerlichen Konsequenzen kennt und fürchtet.
Wenn also klar ist, wie wirtschaftlich die Abtretung/Übertragung des Anteils erfolgen kann, sollte es zu einem persönlichen Gespräch mit Ihren/m Steuerberater/n kommen, der/die Ihnen auch noch andere Möglichkeiten aufzeigen kann, wie Sie z. B. Im Falle eines Erwerbes möglicherweise Ihrer Anschaffungskosten steuerlich günstig, z. B. In einer Beteiligung in Ihrem Betriebsvermögen, etc. halten könnten.
Ich hoffe Ihre Anfrage richtig verstanden- und ausreichend beantwortet zu haben. Insbesondere sollten Sie nun in der Lage sein, künftige Problemstellungen zu erkennen, wobei ich allerdings glaube, dass diese nicht nur steuerlicher Art sind.
Sollten Rückfragen bestehen, stehe ich selbstverständlich gerne noch einmal zu deren Beantwortung bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater
vereidigter Buchprüfer
Potsdamer Str. 148a, 33719 Bielefeld
Telefon (0521) 92420-0
E-mail: info@ingo-kneisel.de
Internet: www.ingo-kneisel.de
Ergänzende Informationen vom Steuerprofi geschrieben am 23.11.2014 12:22:12
Sehr geehrter Fragesteller,
Ich weiß nicht ob es in Ihrem Fall zum Tragen kommt. Ich vergaß insoweit noch für den Schenkungsfall darauf hin zu weisen, dass es bei der schenkweisen Übertragung von Betriebsvermögen/ Beteiligungen im Erbschaftsteuergesetz bestimmte Vergünstigungen gibt, die unter bestimmten Umständen fast zur kompletten Verschonung von der Erbschaftsteuer führen. Bitte googeln Sie hierzu einmal die §§ 13 a und 13 b des Erbschaftsteuergestzes und befragen Sie dazu bitte detailliert Ihren Steuerberater.
Mit freundlichen Grüssen
Ingo Kneisel
Sehr geehrter Fragesteller,
Ich weiß nicht ob es in Ihrem Fall zum Tragen kommt. Ich vergaß insoweit noch für den Schenkungsfall darauf hin zu weisen, dass es bei der schenkweisen Übertragung von Betriebsvermögen/ Beteiligungen im Erbschaftsteuergesetz bestimmte Vergünstigungen gibt, die unter bestimmten Umständen fast zur kompletten Verschonung von der Erbschaftsteuer führen. Bitte googeln Sie hierzu einmal die §§ 13 a und 13 b des Erbschaftsteuergestzes und befragen Sie dazu bitte detailliert Ihren Steuerberater.
Mit freundlichen Grüssen
Ingo Kneisel