
Betreff: 1ster oder 2ter Wohnsitz
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 150.00
Status: Beantwortet
derzeit bin ich in der Nähe von Düsseldorf wohnhaft, habe aber einen Auftrag in München.
Gerne würde ich nach München ziehen. Eine neue Wohnung, als die bisher Möblierte, habe ich per Mitte August auch schon in Aussicht.
Ich habe also 2 Fragen rechtsverbindlich zu stellen.
1. Bis wie viel Euro ist die möblierte Version als Betriebsausgaben absetzbar?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann ich die neue Wohnung, welche einen gewerblich genutzten Wohnraum darstellt, als Betriebsausgaben absetzten (Ich habe auch nach Mitte August die Möglichkeit des 1sten und 2ten Wohnsitzes).
Ich mache mir natürlich auch auf die Abgaben in München für einen Zweitwohnsitz sorgen.
Für detailliertere Informationen wünsche ich den privaten Kontakt.
Vielen Dank,
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