
Betreff: Abgeltungssteuer bei Kreditkarten-Guthaben
Rechtsgebiet: Kapitalvermögen
Einsatz: € 70.00
Status: archiviert
Da es für Firmen leider nur sehr wenige und meist nicht attraktive Angebote für die Anlage von Tagesgeldern gibt ist meine Frage, ob Firmen evtl. über einen sogenannten "Zinsabtretungsvertrag" in den Genuss von besseren Zinsen kommen können, wenn die Anlage des Geldes durch eine Privatperson als Treuhänder (z.B. Geschäftsführer/Gesellschafter/Mitarbeiter) erfolgt und der Treuhänder sich verpflichtet die Zinsen an den Treugeber (Firma) abzuführen.
Gibt es solche Zinsabtretungsverträge? Werden diese von der Finanzverwaltung grundsätzlich akzeptiert? Was wäre bei so einem Zinsabtretungsvertrag grundsätzlich zu beachten?
-- Einsatz geändert am 15.02.2012 10:16:47
-- Einsatz geändert am 15.02.2012 16:31:06
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