
Betreff: Abgeltungssteuer bei Kreditkarten-Guthaben
Rechtsgebiet: Kapitalvermögen
Einsatz: € 100.00
Status: Beantwortet
Da es für Firmen leider nur sehr wenige und meist nicht attraktive Angebote für die Anlage von Tagesgeldern gibt ist meine Frage, ob Firmen evtl. über einen sogenannten "Zinsabtretungsvertrag" in den Genuss von besseren Zinsen kommen können, wenn die Anlage des Geldes durch eine Privatperson als Treuhänder (z.B. Geschäftsführer/Gesellschafter/Mitarbeiter) erfolgt und der Treuhänder sich verpflichtet die Zinsen an den Treugeber (Firma) abzuführen.
Gibt es solche Zinsabtretungsverträge? Werden diese von der Finanzverwaltung grundsätzlich akzeptiert? Was wäre bei so einem Zinsabtretungsvertrag grundsätzlich zu beachten?
Antwort geschrieben am 17.02.2012 12:40:26
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MScBM Ralf Wittrock
Scharnhorststraße 14, 48151 Münster, Tel: 0251 20318118, Fax: 032 121277650
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