
Betreff: Abschreibung von Herstellungskosten
Rechtsgebiet: Abschreibungen
Einsatz: € 30.00
Status: Beantwortet
ich habe in den Jahren 2009-2011 Modernisierungen an meiner Immobilie in Höhe von ca. 200.000 € durchgeführt. Diese habe ich mit den entsprechenden Belegen dem Finanzamt dargelegt. Ich etlichen Berichten und Artikeln habe ich gelesen, dass man diese Modernisierungskosten, die man aufgrund der Höhe des Betrages und der Art der wertverbessernden Maßnahmen (umfangreiche Modernisierung und Zusammenlegung von 3 Läden zu einem, Fassadendämmung, Austausch von Fenstern, Anbau von Balkonen and Wohnungen) als Herstellungskosten deklarieren muss, über den Zeitraum von 5 Jahren abschreiben kann. Dies habe ich getan und die Abschreibungen entsprechend berechnet.
In den Steuerbescheiden 2009 bis 2011 (diese wurden alle gleichzeitig im Dezember 2012 zugestellt) hat das Finanzamt die Herstellungskosten nun aber dem Gebäudewert hinzu gerechnet und eine Abschreibung der Herstellungskosten gemeinsam mit dem Gebäudewert in Höhe von 2% pro Jahr festgestellt. Da ich die Immobilie in spätestens 5 Jahren verkaufen will, liegt mir verständlicherweise viel daran, die Kosten in diesen kommenden 5 Jahren geltend zu machen.
Meine Frage: Gibt es ein Wahlrecht, ob man Herstellungskosten über 5 Jahre abschreiben kann und wenn ja, wie muss man dies gegenüber dem Finanzamt formulieren? Gibt es hier Paragraphen oder Rechtsprechung, auf die man sich beziehen kann? Der Gebäudewert plus der Abschreibungssumme wurden mir vom Finanzamt in einer Summe präsentiert, so dass ich mir überhaupt kein Bild davon machen kann, wie hoch der über die vergangenen 20 Jahre abgeschriebene Gebäudewert überhaupt noch war und wie viel von den Herstellungskosten angerechnet wurde. Kann ich eine Erläuterung vom Finanzamt verlangen?
Antwort geschrieben am 16.01.2013 18:06:07
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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Sehr geehrte Ratsuchende, besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen ein............
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