
Betreff: Amazon und Ebay Gebühren
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 20.00
Status: archiviert
PLZ Gebiet Eingrenzung: 42329
es geht um die Umstatzsteuer Voranmeldung.
Ich möchte wissen ob man die Amazon und Ebay Gebühren
als Betriebsausgaben angeben kann. Wenn ja muß ich die Gesamt Summer der Gebühren Brutto oder Netto eingeben oder nur die 19% davon.
Wenn nicht wo kann man die dan angeben?
Wo kann man die Briefmarken der Deutsche Post für den Versand und DHL Versand eintragen. Auch bei den Betreibsausgaben? oder kann man die nicht eintragen. Weil die keine Mwst. erhalten.
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
Als Leser können Sie
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.
Als angemeldeter Nutzer haben Sie die Möglichkeit diesen Beitrag zu beobachten.
Sie bekommen dann eine E-Mail mit den neuesten Beiträgen. Melden Sie sich hier an!
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-steuerprofi.de: