
Betreff: Anrechnung Steuern Ausland
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 25.00
Status: Geschlossen
Einnahmen wurden in 2010 nicht mehr erzielt.
Werbungskosten wurden in Höhe von 2.600 € ermittelt.
Veräußerungskosten (Makler 7.000 € und Notar 800 €).
Wertzuwachssteuer Gemeinde 866 € und Staat 4.800 €.
Ist der Verlust (2.600 €) aus VuV anzuerkennen?
Sind die Veräußerungskosten ansetzbar?
Ist die Wertzuwachssteuer mit der deutschen Einkommensteuer verrechenbar und wie erfolgt die Beantragung? Bzw. kann die Wertzuwachssteuer in die Werbungskosten aufgenommen werden?
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-steuerprofi.de: