
Betreff: Ausbildung/Weiterbildung und Aufwendung Unterhalt
Rechtsgebiet: Einkommenssteuer
Einsatz: € 35.00
Status: Geschlossen
Da sie in der Zeit kein Einkommen hatte ist das nun praktisch die erste Steuererklärung in der sie vorkommt hier in Deutschland.
Sie hat in den USA vorher einen Bachelor Studium abgeschlossen und in Deutschland folgende Aus- bzw. Weiterbildungen absolviert:
- 2 Jahre intensiv Deutschkurs
- 1 Jahr Studium Bachelor (dann aber abgebrochen)
- 1 Jahr Tefl (teaching english as foreign language) Kurs um in Zukunft Englischunterricht (evt. als Selbstständige Tätigkeit) geben zu können
1. Frage:
Wenn ich den Deutschkurs, das Studium und den TEFL Kurs in Ausbildungskosten eintrage, komme ich inkl. Fahrtkosten über die maximal 4000 euro Grenze und kann somit nicht alles geltend machen.
Kann ich teilweise oben genanntes in Weiterbildung abrechnen? Wenn ja was?
2. Frage:
Kann ich für die ersten Monate vor der Eheschließung im Jahr 2013 Aufwendung für Versorgung bzw Unterhalt (Eheähnliche Gemeinschaft) oder ähnliches Absetzen?
Geht das evt. sogar rückwirkend für die Jahre zuvor in denen Sie mit mir zusammen gelebt hat aber kein eigenes Einkommen hatte obwohl ich für die Jahre schon eine Steuererklärung für mich abgegeben habe?
Vielen Dank