
Betreff: Auslandstatigkeitserlass und auslaendische Einkeunfte
Rechtsgebiet: Lohn, Gehalt
Einsatz: € 150.00
Status: Beantwortet
Meine Fragen:
Ist das fuer mich alles legal?
Kann ich die Bonuszahlung auch auf mein deutsches Girokonto ueberweisen lassen?
Kann ich das Geld aus der Schweiz bzw aus Nigeria ohne weiteres nach Deutschland ueberweisen, ohne dass ich es in meiner Steuererklaerung angebe?
Oder muss ich dafuer nicht sogar Sozialabgaben (SV) zahlen?
Ist die Verpflegunspauschale nicht teilweise Steuer- und SV Pflichtig?
Soweit ich weiss muss ich mit ATE meine auslaendischen Einkeunfte in Deutschland nicht versteuern. Ich muss in Deutschland auch nicht beweisen, dass in Nigeria dafuer steuern abgefuehrt werden. (werden aber)
Aber ich muss mein Welteinkommen angeben und dann wird der Progressionsvorbehalt errechnet.
Gehoert der Bonus zum Welteinkommen?
Und muss ich sogar fuer die 4000 aus Nigeria SV zahlen?
Wie muss ich die 4000 in der Einkommessteuererklaerung angeben wenn ich es als Welteinkommen angeben muss?
Verpflegungspauschalen sind fuer Nigeria bis 42 Euro steuerfrei. Muss ich fuer die anderen 58 Euro dann 25% Steuern zahlen? (hab ich gelesen)
Oder sind die mit dem ATE auch frei?
Und ab 100% Verpflegunspauschale muesste ich doch wieder Sozialabgaben zahlen! (soweit ich weiss)
Muessten mein Arbeitgeber in Deutschland und ich dann nicht fuer 16 Euro noch SV abgeben?