
Betreff: Auslandswohnsitz
Rechtsgebiet: Steuerpflicht
Einsatz: € 75.00
Status: Beantwortet
ich habe von einem Südafrikanischen Unternehmen ein Angebot zur Beschäftigung dort erhalten. Die ersten 9 Monate soll ich über eine deutsche Firma angestellt werden (bis behördliche Dinge geregelt sind), im Anschluss dann direkt über die südafrikanische. Wenn ich mich nun in Deutschland abmelde, keinen Wohnsitz mehr habe und meine Eigentumswohnung hier in D veräußere, muß der vorübergehende Arbeitgeber hier in Deutschland Lohnsteuern abführen? Wie verhält es sich mit der 182 Tage Regel? Gelten die 182 Tage innerhalb eines Jahres, was bedeuten würde ich müsste vor Mitte des Jahres mich abmelden um nicht weiterhin steuerpflichtig zu sein? Bleibe ich in Deutschland die ersten 9 Monate durch den deutschen AG weiterhin Sozialversicherungspflichtig?
Mit freundlichen Grüßen