
Betreff: Besteuerung von ausländischem Mietertrag in Verbindung mit Pensionszahlungen
Rechtsgebiet: Renten, Pensionen
Einsatz: € 50.00
Status: Geschlossen
Nach meinem Wissen unterliegen Mieterträge aus Frankreich nur dem Progressionsvorbehalt in D, nicht aber der Besteuerung.
Inwieweit würde der Mietertrag den Steuersatz durch den Progressionsverbehalt erhöhen?
Sind Werbungskosten nur pro rata bzgl der Vermietzeit abzusetzen?
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