
Betreff: Buchführung als freiberuflicher Künstler
Rechtsgebiet: Buchführung
Einsatz: € 20.00
Status: Beantwortet
ich habe vor, nebenberuflich Schmuckeinzelstücke zu entwerfen und auf Künstlermärkten und in Kommission in Modegeschäften zu verkaufen. Dies wird, bedingt durch meine Erkrankung (ich bin in Erwerbsminderungsrente), nur in sehr kleinem Umfang geschehen. Nun stellt sich für mich die Frage, welche Bücher ich führen muss. Ich habe im Vorfeld ein ganze Menge Schmuckteile (Perlen, Verschlüsse...) gekauft, welche ich von der Steuer absetzen möchte. Muss ich z.B. ein Wareneingangsbuch führen?
Antwort geschrieben am 16.09.2009 09:22:33
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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Sehr geehrter Ratsuchender, besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rah............
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