
Betreff: Drei-Objekte Grenze
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 50.00
Status: Beantwortet
Vor 25 Jahren haben drei Töchter von Ihrem Vater landwirtschaftliche Grundstücke geerbt. Diese wurden bislang immer an aktive Bauern verpachtet, da keine Tochter landwirtschaftlich tätig ist.
Es ist beabsichtigt diese Grundstücke (33 Parzellen, mit je einem Drittel Eigentumsanteil der Töchter) zu verkaufen.
Auch heute handelt es sich bei den Flächen um Ackerland, es erfolgte keine Umwandlung in Bauland o.ä..
Fragen:
1. Können alle Grundstücke innerhalb einer kurzen Zeit steuerfrei für den Verkäufer verkauft werden oder greift hier die sog. Drei-Objekt Grenze, so dass innerhalb von 5 Jahren nur Drei Grundstücke steuerfrei (für die Veräußerer) verkauft werden können?
2. Falls die Drei-Objekt-Grenze greift, ist es steuerunschädlich vor dem Verkauf einzelne Grundstücksparzellen zu vereinigen und somit die Anzahl der zu veräußernden Parzellen zu reduzieren? Sind hierbei Fristen zu waren?
3. Falls die Drei-Objekt-Grenze greift, ist es steuerunschädlich das derzeitig gedrittelte Eigentum an den einzelnen Grundstücke auf jeweils eine Schwester zu übertragen (durch Aufteilen aller Parzellen unter den drei Schwestern), um so die Drei Objekt-Grenze zu umgehen. Sind hierbei Fristen zu waren?
Bei der Beantwortung bitte ich um Angabe der Rechtsquellen.
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