
Betreff: Ehemann im Ausland angestellt, Zusammenveranlagung möglich?
Rechtsgebiet: Steuerpflicht
Einsatz: € 30.00
Status: Beantwortet
Ich bin deutsche Staatsbürgerin und in Deutschland angestellt, wo ich Steuern abführe. Lohnsteuerklasse: 1.
Ich habe mir sagen lassen, dass in meiner Steuererklärung dennoch eine Zusammenveranlagung möglich ist.
Falls ja:
Wie verhält es sich dann mit den Einkünften meines Mannes? Muss er seinen ausländischen Arbeitsvertrag und alle Zahlungsflüsse (Gehalt etc.) gegenüber dem deutschen Finanzamt genau dokumentieren? Die deutschen Beamten werden sicher nicht der ausländischen Sprache mächtig sein.
Was sagt das Steuerrecht?