
Betreff: Einzelunternehmer: EÜR und Umsatzssteuer
Rechtsgebiet: Mehrwertsteuer
Einsatz: € 25.00
Status: Beantwortet
ich bin Einzelunternehmer und mache meine Buchhaltung nach EÜR, also dem Zufluss und Abfluss-Prinzip. Ich arbeite gerade an der Erklärung für 2011. Jetzt wurde mir vom Finanzamt am 12.01.2012 ein hoher vierstelliger Betrag abgebucht, also die UST nach Abzug der Vorsteuer für das gesamte Jahr 2011.
Wie soll ich das nun Verbuchen? Kann ich die Abbuchung noch für das Geschäftsjahr 2011 geltend machen, oder muss ich Zwangsweise wegen der Ist-Verbuchung dieses als Betriebsausgabe in 2012 verbuchen?
Viele Grüße
Antwort geschrieben am 02.04.2012 18:40:11
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MScBM Ralf Wittrock
Scharnhorststraße 14, 48151 Münster, Tel: 0251 20318118, Fax: 032 121277650
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Sehr geehrter Fragesteller, gerne beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung der Vorgaben dieser Plattform und I............
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