
Betreff: Fünf Fragen zur doppelten Buchführung / Gründung
Rechtsgebiet: Buchführung
Einsatz: € 75.00
Status: Beantwortet
ich habe gestern über einen Notar meine Firma - nennen wir sie "XY-Consulting" - ins Handelsregister (e.K.) eintragen lassen. Bis die Eintragung formell durch ist, dauert es wohl noch 1-2 Wochen. Vorher war ich Einzelunternehmer, also mit meinem Namen aufgetreten. Nun habe ich gelesen dass ich zur doppelten Buchführung verpflichtet bin. Ich habe in dem Zusammenhang mehrere Fragen:
1. Ab wann muss ich eine Eröffnungsbilanz machen? Kann oder muss ich rückwirkend ab dem 01.01.2012 eine Bilanz machen und alle Geschäftsvorfälle einbuchen? Werde ich vom FA automatisch aufgefordert?
2. Gerne würde ich ein professionelles Buchhaltungsprogramm (z.B. Datev) verwenden und auch den Jahresabschluss (31.12.) selbst erstellen. Bis wann und WIE ist der Jahresabschluss an das FA zu übermitteln? Etwa mit der Anlage Einkommenssteuer / Gewerbesteuer / Jahresumsatzsteuer?
3. Bis wann und wie muss/wird die Bilanz ans Handelsregister veröffentlicht werden?
3. Ist es sinnvoll ein Bankkonto nicht auf meinen Vor- und Nachnamen sondern der Firma "XY-Consulting e.K." anzulegen?
4. Wie gehe ich absolut sicher, dass Rechnungen von Dienstleistungen welche ich eingekauft habe vom FA anerkannt werden?
5. Ich habe einen gebrauchten PKW welchen ich zu 80% betrieblich verwende, wie ist dieser in der Anfangsbilanz einzubuchen? Muss weiterhin ein Fahrtenbuch geführt werden?
Vielen Dank für Ihre ausführlichen Erläuterungen.
Frage vom Fragesteller weiter eingegrenzt
geschrieben am 25.04.2012 22:36:08
Entschuldigung, es waren 6 Fragen.
geschrieben am 25.04.2012 22:36:08
Entschuldigung, es waren 6 Fragen.