
Betreff: Gemeinsame Veranlagung bei eingetragener Lebenspartnerschaft
Rechtsgebiet: Einkommenssteuer
Einsatz: € 30.00
Status: Beantwortet
folgende Frage:
Im April dieses Jahres bin ich mit meinem Partner die eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen.
Mein Einkommen beträgt ca. 4300 € brutto, sein Einkommen ca. 2800 € brutto, beides aus Angestelltenverhältnissen. Mein Partner wird Ende September sein Arbeitsverhältnis beenden und einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, die ihm dann jedoch nur noch etwa 500-1000 € monatlich an Einnahmen bescheren wird. D.h. ich bin dann der Hauptverdiener.
Wir leben zusammen in einem Haus in Niedersachsen.
Wir möchten die aktuelle Steuerregelung (Splitting usw.) optimal für unsere frühere und künftige Einkommensituation nutzen, wenn er weitaus weniger an Einkommen haben wird. Wenn möglich auch rückwirkend.
Ich bitte um Beratung bzgl. der Steuerklassenwahl, ggf. Splitting und was beim FA eingereicht werden muss.
Vielen Dank.
Antwort geschrieben am 28.08.2014 07:16:19
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Ingo Kneisel
Potsdamer Str. 148a, 33719 Bielefeld, Tel: 0521/9242021, Fax: 0521/9242020
Steuerberatung, Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer, Umsatzsteuer, Unternehmenssteuern
Bewertungen: 67
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im Rahmen einer Erstberatung und den von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben, möchte ich Ihre Fragen unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sehr gerne im Nachstehenden wie folgt beantworten:
Das Bundesverfassungsgericht hat seit längerem schon entschieden, dass das Ehegatten-Splitting auch für eingetragene Lebenspartner anzuwenden ist. Dies gilt auch rückwirkend.
Da bei Ihnen die Voraussetzungen erst ab 2014 vorlagen, ist auch erst ab 2014 diese Regelung anwendbar.
Zur Steuerklassenwahl ist zu bemerken, dass wenn Partner unterschiedlich viel verdienen, der Splittingtarif in der Regel immer vorteilhaft ist. Am meisten bringt er natürliches, wenn der Eine gar nichts und der andere Partner ein sehr hohes Einkommen hat.
Zum Wechsel der Steuerklasse ist anzuführen, dass das Finanzamt auf Antrag nun auch die Steuerklassen der eingetragenen Lebenspartner genau wie bei Eheleuten zu ändern hat. Sie können den Antrag auf Änderung der Lohnsteuerklasse ganz einfach im Internet herunterladen.
Der Wechsel macht wie Sie schon richtig erwähnen immer dann Sinn, wenn der Eine viel und der Andere wenig verdient. Sie müssen sich allerdings keine Sorgen machen dass Ihnen etwas verloren geht, wenn Sie diesen Antrag nicht stellen. Spätesten mit der Jahresveranlagung wird der richtige Steuerabzug dann endgültig ermittelt. Sie müssen allerdings eine Steuererklärung dafür abgeben.
Die Lohnsteuer ist nur eine andere Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Wahl der Steuerklasse ist somit nur unterjährig von Bedeutung. Aber warum dem Finanzamt Geld leihen. Im Internet gibt es Rechner, die Ihnen bei dieser Steuerklassenwahl helfen.
Ich hoffe Ihre Anfrage richtig verstanden- und ausreichend beantwortet zu haben. Sollten Rückfragen bestehen, stehe ich selbstverständlich gerne noch einmal zu deren Beantwortung bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater
vereidigter Buchprüfer
Potsdamer Str. 148a, 33719 Bielefeld
Telefon (0521) 92420-0
E-mail: info@ingo-kneisel.de
Internet: www.ingo-kneisel.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 28.08.2014 13:20:53
Hallo Herr Kneisel,
danke für die Antwort.
Eine Frage dazu: Welche Steuerklassen würden Sie uns bei vorgenannten zukünftigen Einkunftshöhen empfehlen?
Vielen Dank.
Hallo Herr Kneisel,
danke für die Antwort.
Eine Frage dazu: Welche Steuerklassen würden Sie uns bei vorgenannten zukünftigen Einkunftshöhen empfehlen?
Vielen Dank.
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 28.08.2014 14:10:30
Sehr geehrter Fragesteller,
bezüglich Ihrer Nachfrage führe ich sehr gerne noch ergänzend aus:
Pauschal wäre meine Antwort die, dass grundsätzlich der besser verdienende Partner die Steuerklasse III und der weniger verdienende Partner die Steuerklasse V wählen sollte. Verdienen beide Partner das Gleiche, wäre die Steuerklasse IV für Jeden angezeigt.
Es gibt auch das sog. Faktorverfahren, aber das würde hier zu weit führen, Ihnen dies zu erläutern. Ich empfehle Ihnen die Lektüre des Merkblattes des Bundesfinanzministeriums, "Merkblatt zur Steuerklassenwahl". Das können Sie sich aus dem Internet herunterladen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort noch einmal weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater
vereidigter Buchprüfer
Potsdamer Str. 148a, 33719 Bielefeld
Telefon (0521) 92420-0
E-mail: info@ingo-kneisel.de
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Sehr geehrter Fragesteller,
bezüglich Ihrer Nachfrage führe ich sehr gerne noch ergänzend aus:
Pauschal wäre meine Antwort die, dass grundsätzlich der besser verdienende Partner die Steuerklasse III und der weniger verdienende Partner die Steuerklasse V wählen sollte. Verdienen beide Partner das Gleiche, wäre die Steuerklasse IV für Jeden angezeigt.
Es gibt auch das sog. Faktorverfahren, aber das würde hier zu weit führen, Ihnen dies zu erläutern. Ich empfehle Ihnen die Lektüre des Merkblattes des Bundesfinanzministeriums, "Merkblatt zur Steuerklassenwahl". Das können Sie sich aus dem Internet herunterladen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort noch einmal weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater
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Ergänzende Informationen vom Steuerprofi geschrieben am 30.08.2014 07:35:09
Wenn Sie keine weiteren Rückfragen haben und mit meiner Antwort zufrieden waren, würde ich Sie gerne bitten, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Danke.
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Danke.
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