
Betreff: GmbH & CO KG Gewerbesteuer
Rechtsgebiet: Unternehmenssteuern
Einsatz: € 60.00
Status: archiviert
eine GmbH & CO KG bezahlt 5000,-- Euro an die Geschäftsführungs- GmbH, damit diese mit 5000,-- Euro den Geschäftsführer bezahlen kann.
Einziger Zweck der GmbH ist die Geschäftsführung zu übernehmen, sie macht selbst keine anderen Geschäfte.
Die GmbH erhält keinen Gewinnanteil!
Muss die KG diese Aufwendungen also den Aufwandsersatz für die Geschäftsführung dem Gewerbeertrag hinzurechnen?
Gibt es einen Unterschied, wenn die KG 8000,--Euro bezahlt, der Geschäftsführer aber nur 5000,-- Euro kostet, die GmbH also Gewinne macht?
Spielt es eine Rolle ob der Geschäftsführer Gesellschafter der Komplementär GmbH ist? Falls ja, spielt es eine Rolle wie viele Anteile er hält?
Spielt es eine Rolle ob der Geschäftsführer selbst Gesellschafter der KG ist?
Schöne Grüße
JE
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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