
Betreff: Hinweis auf die Steuerlast-Umkehr - Google AdSense
Rechtsgebiet: Umsatzsteuer
Einsatz: € 25.00
Status: archiviert
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin bei meinen Recherchen zum Hinweis auf die Steuerlast-Umkehr auf zwei verschiedene Formulierungen gestoßen und bin mir nicht sicher auf welchen Artikel ich in meiner Rechnung verweisen soll.
Folgende Formulierungen habe ich gefunden:
1.)
"Für Mehrwertsteuer muss gemäß Artikel 196 der EU-Richtlinie 2006/112/EC der Empfänger aufkommen."
2.)
"Für Mehrwertsteuer muss gemäß Artikel 21.1 (b) der 6. EU-Richtlinie der Empfänger aufkommen."
Ist es egal ist auf welchen Artikel ich verweise oder ist einer evtl. durch den anderen ersetzt worden?
Müsste es bei dem 2. Satz nicht sogar "EG-Richtlinie" anstatt "EU-Richtlinie" heißen?
Haben Sie noch einen besseren Satz?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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