
Betreff: Immobilienerwerb von meinen Eltern mit meiner Freundin...
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 50.00
Status: Beantwortet
Haupthaus: 175m²; Bj. 1987; 320.000€ (inkl. Grundstück)
Anbau: 62m²; Bj. 2002 (Teilungserklärung--> Eigentumswohnung 100.000€)
Gesamtwert 420.000€
Meine Freundin und ich würden zunächst den Anbau erwerben.(Vollfinanzierung, 100t€ Volltilgung innerhalb 5 Jahren). Dieser wird dann vermietet.
Nach 5 Jahren (bereits bezahlter Anbau) Bezug und Erwerb des Haupthaus inkl. Grundstück (ca. 320t€ über 20 Jahre).
Wenn wir (unverheiratet) das Haus/den Anbau von meinen Eltern erwerben, fällt nach meinem Verständnis zumindest für meine Freundin Grunderwerbsteuer an.
Meine Idee war daher, dass ich das Haus/ den Anbau alleine erwerbe und dann 50% meiner Freundin schenke. Daraus ergeben sich für mich aber die folgenden Fragen:
1.)Meine Freundin soll dennoch zu einer Zahlung verpflichtet sein(weniger als 50% da geringeres Einkommen). Ist bei einer Schenkung ein Geldfluss überhaupt möglich? Es widerspricht ja eigentlich der Idee einer Schenkung. Ich könnte mir aber vorstellen, dass ihr jährlicher/monatlicher Abtrag unterhalb einer bestimmten Besteuerungsgrenze liegt und so wiederum gesetzeskonform ist.
2.) Wie kann das ganze möglichst fair für beide Vertraglich geregelt werden.
3. Ist der Notar der richtige Ansprechpartner für die vertragliche Regelung einer solchen Angelegenheit?
4.) Gibt es vielleicht noch eine bessere Möglichkeit die Gesamtkosten (Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Grundbuchkosten, etc.) bei einem Erwerb unter diesen Umständen möglichst gering zu halten?
Antwort geschrieben am 01.08.2014 20:39:27
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Ingo Kneisel
Potsdamer Str. 148a, 33719 Bielefeld, Tel: 0521/9242021, Fax: 0521/9242020
Steuerberatung, Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer, Umsatzsteuer, Unternehmenssteuern
Bewertungen: 67
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im Rahmen einer Erstberatung und den von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben, möchte ich Ihre Fragen unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sehr gerne im Nachstehenden wie folgt beantworten:
In Erledigung aller Ihrer Fragen, hätte ich folgende Idee:
1. Schritt: Sie allein kaufen oder erwerben schenkweise von Ihren Eltern die Eigentumswohnung.
Fazit: Keine Grunderwerbsteuer, keine Erbschaft/ Schenkungssteuer.
2. Schritt: Sie heiraten.
3. Schritt: Sie verkaufen oder verschenken an Ihre Ehefrau durch Übertragung eine ideelle Hälfte der ETW.
Fazit : Keine Grunderwerbsteuer, keine Erbschaft/ Schenkungssteuer.
Option: Sie heiraten nicht.
Das heißt, es werden nun, je nach Konstellation, eine Menge Steuern fällig werden, wenn Sie nicht heiraten.
Die Erbschaftsteuer, wäre bei Ihrer Freundin und Steuerklasse III nach Abzug des Freibetrages von 20.000,-- € mit 30 % fällig. Das wären dann bei 90 % Wohnzwecke) von 45.000,-- € rd. 7.500,-- €. Ein sehr schlechtes Ergebnis.
Verkaufen Sie 1/2 der ETW an Ihre Freundin würden Grunderwerbsteuern für Rheinland - Pfalz i. H. 5 % fällig, also immer noch 2.500,-- €. Aber immerhin noch günstiger, als der Schenkungsfall.
Auf jeden Fall brauchen Sie zwingend einen Notar für Grundstücksgeschäfte.
Ich hoffe Ihre Anfrage richtig verstanden- und ausreichend beantwortet zu haben. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte gerne die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater
vereidigter Buchprüfer
Potsdamer Str. 148a, 33719 Bielefeld
Telefon (0521) 92420-0
E-mail: info@ingo-kneisel.de
Internet: www.ingo-kneisel.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 01.08.2014 22:12:18
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Gehen wir von dem Fall aus dass wir heiraten, dann fehlt mir noch das Verständnis für die folgenden Details:
1.) Unterschied zwischen Schenkung und Kauf für den Fall, dass ich von meinen Eltern erwerbe und für den anderen Fall , dass meine Freundin bzw Frau von mir erwirbt. Grunderwerbsteuerbefreit sind Eheleute sowie auch Verwandte grader Linie, daher ergibt sich nach meinem Verständnis kein Vorteil durch eine Schenkung.
2.) Für den Fall, dass sich durch eine Schenkung ein Vorteil ergibt: Ist ein Geldfluss bei Schenkung offiziell möglich? bzw. kann ich meiner Freundin/Frau für ihren Grundbucheintrage eine Grundschuld eintragen sofern eine Schenkung vorliegt?
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Gehen wir von dem Fall aus dass wir heiraten, dann fehlt mir noch das Verständnis für die folgenden Details:
1.) Unterschied zwischen Schenkung und Kauf für den Fall, dass ich von meinen Eltern erwerbe und für den anderen Fall , dass meine Freundin bzw Frau von mir erwirbt. Grunderwerbsteuerbefreit sind Eheleute sowie auch Verwandte grader Linie, daher ergibt sich nach meinem Verständnis kein Vorteil durch eine Schenkung.
2.) Für den Fall, dass sich durch eine Schenkung ein Vorteil ergibt: Ist ein Geldfluss bei Schenkung offiziell möglich? bzw. kann ich meiner Freundin/Frau für ihren Grundbucheintrage eine Grundschuld eintragen sofern eine Schenkung vorliegt?
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 02.08.2014 11:27:10
Sehr geehrter Fragesteller,
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage im Nachstehenden:
Sie fragen nach, was im Falle Ihrer Verheiratung der Unterschied zwischen Schenkung und Kauf ist, nachdem Sie vorher von Ihren Eltern erworben haben und auf Ihre Frau übertragen.
Wie Sie richtig erwähnen ist beim Kauf eines Anteils unter Eheleuten die Grunderwerbsteuerfreiheit gegeben. Auch eine Schenkung wäre steuerfrei. Ich hatte Ihnen ja beschrieben, dass bei verheirateten Partnern weder Grunderwerbsteuer noch Schenkungssteuer anfällt, da können Sie gestalten, wie Sie wollen.
Zu Ihrer 2. Frage: Es ergibt sich kein Vorteil durch eine Schenkung im Vergleich zum käuflichen Erwerb. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Sie alleiniger Eigentümer bleiben, Ihrer Freundin/Frau Geld im Rahmen der steuerfreien Beträge schenken.
Es gibt da viele Möglichkeiten, Eine Grundschuld für jemanden wird ja nur in den Fällen eingetragen, in denen man anderen etwas schuldet. Lassen Sie sich bitte zivilrechtlich beraten und schildern Sie dem Anwalt genau, was Sie wollen.
Ich hoffe Ihre Nachfrage insoweit zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater
vereidigter Buchprüfer
Potsdamer Str. 148a, 33719 Bielefeld
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Sehr geehrter Fragesteller,
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage im Nachstehenden:
Sie fragen nach, was im Falle Ihrer Verheiratung der Unterschied zwischen Schenkung und Kauf ist, nachdem Sie vorher von Ihren Eltern erworben haben und auf Ihre Frau übertragen.
Wie Sie richtig erwähnen ist beim Kauf eines Anteils unter Eheleuten die Grunderwerbsteuerfreiheit gegeben. Auch eine Schenkung wäre steuerfrei. Ich hatte Ihnen ja beschrieben, dass bei verheirateten Partnern weder Grunderwerbsteuer noch Schenkungssteuer anfällt, da können Sie gestalten, wie Sie wollen.
Zu Ihrer 2. Frage: Es ergibt sich kein Vorteil durch eine Schenkung im Vergleich zum käuflichen Erwerb. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Sie alleiniger Eigentümer bleiben, Ihrer Freundin/Frau Geld im Rahmen der steuerfreien Beträge schenken.
Es gibt da viele Möglichkeiten, Eine Grundschuld für jemanden wird ja nur in den Fällen eingetragen, in denen man anderen etwas schuldet. Lassen Sie sich bitte zivilrechtlich beraten und schildern Sie dem Anwalt genau, was Sie wollen.
Ich hoffe Ihre Nachfrage insoweit zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater
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Ergänzende Informationen vom Steuerprofi geschrieben am 14.08.2014 19:11:40
Wenn Sie keine weiteren Rückfragen haben und mit meiner Antwort zufrieden waren, würde ich Sie gerne bitten, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Danke.
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Danke.
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