
Betreff: Kosten für Kinderwunschbehandlung im EU-Ausland absetzbar?
Rechtsgebiet: Außergewöhnliche Belastungen
Einsatz: € 35.00
Status: Beantwortet
Von unseren Krankenkassen erhalten wir keine Bezuschussung, sind also Selbstzahler in voller Höhe.
Nun meine Frage:
In Deutschland sind ja inzwischen lt. geltender Rechtsprechung die Kosten einer Kinderwunschbehandlung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Gilt dies gleichfalls, wenn die Behandlung (aus o.e. Gründen) im EU-Ausland durchgeführt wird. Wie sieht es mit der Absetzbarkeit der Reisekosten aus?
Antwort geschrieben am 17.02.2013 17:20:58
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Marlies Zerban
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