
Betreff: Lohnberechnung frage
Rechtsgebiet: Lohn, Gehalt
Einsatz: € 20.00
Status: Beantwortet
Ich müsste wissen ob Sich ein Steuerberater findet der monatlich das bereinigte Nettoeinkommen errechnen könnten, d.h.
Ich bin in einer Insolvenz die in Deutschland geführt wird, wohne aber in Frankreich.
Mein Arbeitgeber führt mein Gehalt brutto ab Ich bräuchte jetzt eine monatliche Berechnung mit einem pfändungsrechner welchen Betrag ich nach Düsseldorfer Tabelle abzuführen habe.
Ich bereite immer monatlich alles vor und schicke Ihnen dann eine Email mit allen Markierten Positionen.
Bisher hat das immer die schuldnerberatung gemacht aber leider ist der nette Herr nicht mehr dort.
Der Aufwand ist wirklich nicht groß, wäre nur sehr wichtig damit der Arbeitgeber nichts erfährt,da ich sonst den Job verlieren könnte.
Ich würde jeden Monat den Lohnstreifen malen und alles markieren und es erfolgte dann immer u.a. Abrechnung, danach führte ich mein Einkommen ab.
Lohn und Gehaltspfändung nach § 850 c ZPO
Einkommensermittlung
Bruttoeinkommen:8154,68 €
Mehrarbeitsvergütung: 827,95 € ( 50 % aus 1655,89 € )
Urlaubsgeld:2401,71 €
Sonst. unpfändbare Beträge: 151,87 €
Lohnsteuer:1755,58 €
Kirchensteuer: 158,01 €
Krankenversicherung:437,07 €
Rentenversicherung:714,21 €
VWL:
Arbeitslosenversicherung: 109,30 €
Solidaritätszuschlag:96,75 €
Pflegeversicherung: 70,65 €
Nettoeinkommen:1431,58 €
Abzuführender Betrag nach Pfändungstabelle: 6,95 €
MfG