
Betreff: Nießbrauch für minderjährigen Sohn
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 35.00
Status: archiviert
Nun habe ich überlegt, ob ich meinem Sohn (15 Jahre), der bisher kein eigenes Einkommen hat, für beide Objekte ein zeitlich befristetes Nießbrauchrecht für 10 Jahre einräumen soll. Die Überlegung dahinter ist, dass dann für die Mieteinnahmen keine oder wesentlich geringere Steuern anfallen würden als wenn ich selbst die Mieteinnahmen versteuern müsste, außerdem könnten evtl. Gewinne zur (teilweisen) Finanzierung eines geplanten Studiums herangezogen werden.
Da in München Zweitwohnungssteuer erhoben wird, habe ich überlegt, ihn dort mit Zweitwohnsitz zu melden, da meines Wissens bei Einkommen unter 25.000 € in München diese Steuer nicht anfällt.
Meine Fragen wären nun:
1. Ist es möglich, meinem Sohn ein derart zeitlich befristetes Nießbrauchrecht für 5/8 des Grundstückes eintragen zu lassen ?
2. Kann eine minderjährige Person alleine mit einem Zweitwohnsitz gemeldet sein wenn der gesetzliche Vertreter zustimmt ?
3. Kann ich Kosten steuerlich geltend machen, die für mich als gesetzlicher Vertreter anfallen (z.B. Fahrten zu Hauseigentümerversammlungen) oder muss ich mir diese von meinem Sohn erstatten lassen, der sie dann selbst geltend macht ?
4. Ist es richtig, dass dies keine Auswirkungen auf die Zahlung des Kindergeldes hat ?
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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