
Betreff: Nießbrauchrecht Entschädigung - Vertragliche Regelung
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 20.00
Status: archiviert
Mein Vater hat mir vor 9 Jahren sein Haus geschenkt in dem er seitdem selber wohnte (Wohnrecht per Nießbrauch war um Grundbuch eingetragen für meinen Vater). Das Haus wurde nun vor 3 Monaten verkauft auf seinen eigenen Wunsch hin. Die Erlöse sind zunächst an mich geflossen. Wir haben uns dabei auf eine Entschädigung von 46.000 EUR die ich an ihn zahlen werde geeinigt für den entgangenen Nießbrauch.
Nun die Frage(n) um das Ganze auch gegenüber dem Finanzamt rechtssicher zu gestalten:
- Sollten die beiden Parteien (mein Vater und ich) hierzu einen schriftlichen Vertrag machen? Es geht mir lediglich um das Finanzamt, zwischen uns beiden bestehen keine Probleme.
- Wenn ja, kann dieser Vertrag formlos und kurz gehalten werden oder würde das FA eine notarielle Beurkundung bzw. eine besondere Form/Inhalt des Vertrages erwarten?
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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