
Betreff: Rückforderungen des Finazamt bei Gewerbeaufgabe
Rechtsgebiet: Unternehmenssteuern
Einsatz: € 20.00
Status: Beantwortet
bis zu 03/08 war ich im Angestelltenverhältnis beschäftigt.
Ab 04/08 war ich arbeitslos und bis 12/08 als Kleinunternehmer tätig.
Ab 01/09 wurde auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und die Selbstständigkeit als Haupttätigkeit eingetragen.
Laut Steuerunterlagen war
2008 der Gewerbliche Verlust bei 1.840.- Euro
2009 der Gewerbliche Verlust bei 5.548.- Euro
2010 der Gewerbliche Verlust bei 1.257.- Euro
2011 der Gewerbliche Gewinn bei 2.078.- Euro
Aufgrund der Zahlen soll die Selbständigkeit zum 31.12.2012 beendet werden. Da auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet
wurde, sollte aber das Gewerbe bis zum 31.12.2013 ausgeführt werden, um Steuernachforderungen zu verhindern.
Daher meine Frage: Was kann das Finanzamt nachberechnen bzw. nachfordern? Wie kann ich dies selbst berrechen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!