
Betreff: Schenkungsanzeige
Rechtsgebiet: Schenkungssteuer
Einsatz: € 50.00
Status: Beantwortet
von Rechtsanwalt M.K.
".......Auch wenn die Summe der Schenkungen innerhalb von 10 Jahren den Freibetrag (§ 16 ErbStG = Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) nicht überschreitet, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, die einzelnen Schenkungen innerhalb von 3 Monaten beim Schenkungsteuerfinanzamt anzeigen, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. jetzt kommts' :
Allerdings begehen Sie keine Steuerordnungswidrigkeit im Sinne des § 377 AO (=Abgabenordnung), wenn Sie die Mitteilung nicht abgeben. Es kommt auch weder eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) noch eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) in Betracht, da hierfür Voraussetzung ist, dass aufgrund der fehlenden Anzeige keine Steuer festgesetzt wird obwohl sie ansonsten zu erheben gewesen wäre. Das ist nicht der Fall, wenn die Freibeträge nicht ausgeschöpft werden. "
Was nun? Anzeigen oder nicht?
Danke für Ihre Stellungnahme
-- Einsatz geändert am 11.04.2013 09:43:44
Antwort geschrieben am 11.04.2013 11:32:15
www.frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Ralf Wittrock als RSS-Feed abonnieren!
MScBM Ralf Wittrock
Scharnhorststraße 14, 48151 Münster, Tel: 0251 20318118, Fax: 032 121277650
Steuerberatung
Bewertungen: 30
Scharnhorststraße 14, 48151 Münster, Tel: 0251 20318118, Fax: 032 121277650
Steuerberatung
Bewertungen: 30


Sehr geehrter Fragesteller, gerne beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung der Vorgaben dieser Plattform und I............
Sie sehen nur 150 Zeichen der Antwort.
Länge der vollen Antwort: 2041 Zeichen.
/span>