
Betreff: Selbstständige Tätigkeit
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 40.00
Status: Beantwortet
ich bin festangestellte Journalistin und habe mich im vergangenen Jahr für 3 Monate beurlauben lassen (gesammelter Urlaub und unbezahlte Zeit), um reisen und darüber berichten zu können. Ich pflegte einen täglichen Blog, kaufte mir diverses Equipment (Computer, Kamera etc.) und berichtet regelmäßig in Tageszeitungen. Das Ganze habe ich beim FA geltend gemacht - und jetzt den Bescheid erhalten, dass
1. die geltend gemachten Aufwendungen in keinem Zusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit stehen würden, da die Reise im Urlaub und im unbezahlten Urlaub erfolgte, so dass eine Berücksichtigung gemaß § 9 EStG (?) nicht erfolgen könne.
2. schreibt das Finanzamt: Sollte es sich um vorweggenommene Betriebsausgaben handeln, teilen Sie bitte mit, ab wann Sie Einkünfte aus den Veröffentlichungen erziehlen oder erzielen werden.
Meine Frage nun:
Wie ist das FA zu überzeugen?
Die Reise diente einzig dem Zweck der Berichterstattung. Es gab eine enge Zusammenarbeit mit den Tourismus-Agenturen sowie eine kontinuierliche Berichterstattung - außerdem werden in den Folgemonate weitere Veröffentlichungen folgen.
Was tun?
Antwort geschrieben am 05.07.2014 11:32:06
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Ingo Kneisel
Potsdamer Str. 148a, 33719 Bielefeld, Tel: 0521/9242021, Fax: 0521/9242020
Steuerberatung, Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer, Umsatzsteuer, Unternehmenssteuern
Bewertungen: 67
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im Rahmen einer Erstberatung und den von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben, möchte ich Ihre Fragen unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sehr gerne im Nachstehenden wie folgt beantworten:
Das ist mal wieder typisch für die Finanzverwaltung. Das Arbeitnehmer aus der freien Wirtschaft auch in Ihrem Urlaub arbeiten ist Beamten fremd. Wichtig ist in Ihrem Falle aufzupassen, dass Sie innerhalb der Rechtsmittelfrist gegen einen möglicherweise vorliegenden Steuerbescheid Einspruch einlegen. Eine Begründung können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Prinzipiell ist es aus meiner Sicht irrelevant, zu welchem Zeitpunkt Ihre Ausgaben, die mit Ihren Einkünften aus der angestellten Tätigkeit zusammenhingen, abgeflossen sind. Hierzu sagt § 9 EStG, dass Werbungskosten alle Aufwendungen sind, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen und bei der Einkunftsart abzuziehen sind, bei der sie entstehen. Abziehbar sind diese nur dann nicht, wenn sie nicht von den Kosten privater Lebensführung zu trennen sind.
Sie müssen jetzt entscheiden, ob die Aufwendungen für die Anschaffung wie Computer, Kamera etc. mit Ihrer angestellten Tätigkeit im Zusammenhang stehen oder nicht. Sichern oder erhalten Sie durch diese Tätigkeit Ihr Einkommen? Ist das so, liegen selbstverständlich Werbungskosten vor.
Vorweggenommene Betriebsausgaben lägen vor, wenn Sie mit Gewinnerzielungsabsicht Ihre Ausgaben tätigten. Es läge in diesem Falle lediglich eine andere Einkunftsart vor. Wenn Sie freie Journalistin sind, liegen regelmäßig Einkünfte gem. § 18 EStG vor. Hiernach gehören zu den Einkünfte auch die aus einer selbständigen journalistischen Tätigkeit. Gem. § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.
Eine Gewerbeanmeldung ist m. E. für freie Berufe nicht erforderlich. Sie sollten dem FA dann nur den Nachweis erbringen, dass Einnahmen aus Ihrer freiberuflichen, selbständigen journalistischen Tätigkeiten künftig in Aussicht stehen oder bereits erzielt wurden.
Ich hoffe, Ihre Anfrage richtig verstanden- und ausreichend beantwortet zu haben. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte gerne die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater
vereidigter Buchprüfer
Potsdamer Str. 148a, 33719 Bielefeld
Telefon (0521) 92420-0
E-mail: info@ingo-kneisel.de
Internet: www.ingo-kneisel.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.07.2014 06:45:53
Vielen Dank für die prompte Antwort.
Allerdings würde ich gerne noch wissen:
Ich bin festangestellt - und habe für die drei Monate bezahlten und unbezahlten Urlaub genommen.
Ich möchte für die Reise vor allem auch Kosten geltend machen - wie die Aufwendungen für Flüge, Hotelkosten, Mietwagen.
1. Ist das möglich?
Wie gesagt, diente die Tour allein der journalistischen Arbeit. Es gab während dieser Zeit fortwährend Berichterstattungen - und gibt sie immer noch. Teils bezahlt durch den Verkauf an verschiendene Zeitschriften, teils unbezahlt, da ich die Informationen, die ich unterwegs gesammelt hatte, für meine heutige Arbeit in der Festanstellung nutze.
2. Wie muss ich vorgehen, da das FA sagt: dass die "geltend gemachten Aufwendungen stehen in keinem Zusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, da die Reise im Urlaub und im unbezahlten Urlaub erfolgte".
3. Bisher liegt kein Steuerbescheid vor, sondern lediglich die Forderung des FA zur "Verpflichtung auf Rückfragen und Ergänzung der Unterlagen".
Ist es sinnvoll, das gleich einem Profi zu überlassen. Und wenn ja, können Sie jemandem empfehlen?
MfG - und besten Dank
Vielen Dank für die prompte Antwort.
Allerdings würde ich gerne noch wissen:
Ich bin festangestellt - und habe für die drei Monate bezahlten und unbezahlten Urlaub genommen.
Ich möchte für die Reise vor allem auch Kosten geltend machen - wie die Aufwendungen für Flüge, Hotelkosten, Mietwagen.
1. Ist das möglich?
Wie gesagt, diente die Tour allein der journalistischen Arbeit. Es gab während dieser Zeit fortwährend Berichterstattungen - und gibt sie immer noch. Teils bezahlt durch den Verkauf an verschiendene Zeitschriften, teils unbezahlt, da ich die Informationen, die ich unterwegs gesammelt hatte, für meine heutige Arbeit in der Festanstellung nutze.
2. Wie muss ich vorgehen, da das FA sagt: dass die "geltend gemachten Aufwendungen stehen in keinem Zusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, da die Reise im Urlaub und im unbezahlten Urlaub erfolgte".
3. Bisher liegt kein Steuerbescheid vor, sondern lediglich die Forderung des FA zur "Verpflichtung auf Rückfragen und Ergänzung der Unterlagen".
Ist es sinnvoll, das gleich einem Profi zu überlassen. Und wenn ja, können Sie jemandem empfehlen?
MfG - und besten Dank
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 07.07.2014 07:47:27
Sehr geehrte Fragestellerin,
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage im Nachstehenden:
Sie möchten für die Reise vor allem auch Kosten geltend machen wie Aufwendungen für Flüge, Hotelkosten, Mietwagen.
Die Antwort hatte ich Ihnen schon gegeben, vermutlich habe ich mich aber etwas unklar ausgedrückt.
Wenn Sie Aufwendungen im Rahmen Ihrer Berufsttätigkeit gemacht haben und es ist eine eindeutige Trennung der Ausgaben in einen privaten und beruflichen Teil möglich, muß dass FA die Kosten als Werbungskosten anerkennen, unabhängig davon, wann die Ausgaben bezahlt wurden.
Noch einmal, der berufliche Zusammenhang ist wichtig. Belegen könnten Sie das dadurch, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen bescheinigen könnte, dass er Sie ausschließlich deswegen beurlaubt hat, damit Sie diese Berichte erstatten und dies mit Ihrem Job zusammen hing. Eine Gehaltsfortzahlung war ihm möglicherweise zu teuer. Beweisen Sie es dem FA.
Wenn Sie außerdem noch weitere Einnahmen außerhalb der nichtselbständigen Tätigkeit hatten, wird eine Aufteilung möglicherweise schwierig. Sie haben gemischte Aufwendungen, die sich nach Ihren Schilderungen auf 2 verschiedene Einkunftsarten auswirken und es sind möglicherweise auch noch private Anteile dabei. (Was natürlich durch Sie widerlegt werden kann)
Sie müssen dem FA für die o. g. Dinge den Beweis erbringen:
Z. B.:
Bescheinigung des Arbeitgebers, der die Berichterstattung fordert und Ihre Beschäftigung bei ihm sichert, verbessert, o. ä.
Sie legen dem FA eine Gewinnermittlung vor, die die Einnahmen und Ausgaben aus der freiberuflichen Tätigkeit belegt.
Es muß eine Aufteilung der Reisekosten möglicherweise in 2 o. 3 Bereiche erfolgen. Seien Sie kreativ.
Es ist nicht einfach in einem derartigen Fall allein gegen das FA zu kämpfen. Tun Sie es mit Hilfe eines Kollegen, wenn es sich lohnt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen noch einmal weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater
vereidigter Buchprüfer
Potsdamer Str. 148a, 33719 Bielefeld
Telefon (0521) 9242021
Fax (0521/9242020
E-mail: info@ingo-kneisel.de
Internet: www.ingo-kneisel.de
Sehr geehrte Fragestellerin,
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage im Nachstehenden:
Sie möchten für die Reise vor allem auch Kosten geltend machen wie Aufwendungen für Flüge, Hotelkosten, Mietwagen.
Die Antwort hatte ich Ihnen schon gegeben, vermutlich habe ich mich aber etwas unklar ausgedrückt.
Wenn Sie Aufwendungen im Rahmen Ihrer Berufsttätigkeit gemacht haben und es ist eine eindeutige Trennung der Ausgaben in einen privaten und beruflichen Teil möglich, muß dass FA die Kosten als Werbungskosten anerkennen, unabhängig davon, wann die Ausgaben bezahlt wurden.
Noch einmal, der berufliche Zusammenhang ist wichtig. Belegen könnten Sie das dadurch, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen bescheinigen könnte, dass er Sie ausschließlich deswegen beurlaubt hat, damit Sie diese Berichte erstatten und dies mit Ihrem Job zusammen hing. Eine Gehaltsfortzahlung war ihm möglicherweise zu teuer. Beweisen Sie es dem FA.
Wenn Sie außerdem noch weitere Einnahmen außerhalb der nichtselbständigen Tätigkeit hatten, wird eine Aufteilung möglicherweise schwierig. Sie haben gemischte Aufwendungen, die sich nach Ihren Schilderungen auf 2 verschiedene Einkunftsarten auswirken und es sind möglicherweise auch noch private Anteile dabei. (Was natürlich durch Sie widerlegt werden kann)
Sie müssen dem FA für die o. g. Dinge den Beweis erbringen:
Z. B.:
Bescheinigung des Arbeitgebers, der die Berichterstattung fordert und Ihre Beschäftigung bei ihm sichert, verbessert, o. ä.
Sie legen dem FA eine Gewinnermittlung vor, die die Einnahmen und Ausgaben aus der freiberuflichen Tätigkeit belegt.
Es muß eine Aufteilung der Reisekosten möglicherweise in 2 o. 3 Bereiche erfolgen. Seien Sie kreativ.
Es ist nicht einfach in einem derartigen Fall allein gegen das FA zu kämpfen. Tun Sie es mit Hilfe eines Kollegen, wenn es sich lohnt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen noch einmal weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater
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Internet: www.ingo-kneisel.de
Ergänzende Informationen vom Steuerprofi geschrieben am 14.08.2014 19:14:55
Wenn Sie keine weiteren Rückfragen haben und mit meiner Antwort zufrieden waren, würde ich Sie gerne bitten, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Danke.
Wenn Sie keine weiteren Rückfragen haben und mit meiner Antwort zufrieden waren, würde ich Sie gerne bitten, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Danke.
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