
Betreff: Steuerpflicht Deutschland vs.Dänemark
Rechtsgebiet: Steuerpflicht
Einsatz: € 40.00
Status: Beantwortet
Sind meine nachfolgenden Einschätzungen zutreffend?
Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet zum 31.08.2013. Da keine anderen Einkünfte in Deutschland bestehen, gibt es auch keine beschränkte Steuerpflicht ab 01.09.2013 in Deutschland. Ab 01.09.2013 gibt es eine unbeschränkte Steuerpflicht in Dänemark, d.h. die Besteuerung findet ausschließlich in Dänemark statt. Das Doppelbesteuerungsabkommen (und die komplizierte 183 Tage-regelung) haben hier insoweit keine weitere Bedeutung, da der Wohnsitz in Dänemark ist und der Arbeitgeber auch dänisch ist.
Auswirkungen auf die Steuererklärung 2013?
In Deutschland ist eine Steuererklärung für 2013 (bis 31.05.2014) abzugeben für die deutschen Lohneinkünfte bis 31.08.2013. In Dänemark ist für 2013 eine Steuererklärung in 2014 abzugeben für die Einkünfte ab 01.09.2013. Die Einkünfte aus Dänemark ab 01.09.2013 haben für die deutsche Steuererklärung keine weitere Bedeutung (keine Anrechnung, kein Progressionsvorbehalt), da ja kein Wohnsitz ab 01.09.2013 in Deutschland besteht, somit keine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland besteht.