
Betreff: USA Individual Retirement Account Auszahlung in Deutschland
Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 50.00
Status: archiviert
ich habe ein Individual Retirement Account in den USA, da ich von 1990 bis 1995 dort gearbeitet habe. Auf dieses IRA haben mein damaliger Arbeitgeber und ich jeweils hälftig vor Steuern eingezahlt. Der Gesamtbestand heute auf diesem Konto teilt sich auf in ca. 1/3 Einzahlungen und 2/3 Wertsteigerungen/Zinsen.
Mit meinem Weggang aus den USA musste ich das Konto von dem Verwalter, den mein damaliger Arbeitgeber mit der Vermögensverwaltung beauftragt hatte, auf eine andere Bank in den USA übertragen. Seit 1996 wird das Konto bei dieser anderen Bank als "Rollover IRA" bis heute geführt.
Die USA Bank möchte jetzt angesichts der neuen Regelungen keine Konten von Non-Residents mehr aktiv betreuen. Ich habe die Wahl:
1. Das Konto zu kündigen und sofort alles aus den USA nach D zu übertragen.
2. Das Konto zu erhalten, aber es bei der Bank quasi einzufrieren (d.h. ich kann bis zur Auszahlung keine Transaktionen wie z.B. Wechsel bei Fonds vornehmen),
3. mir eine andere Bank in den USA zu suchen, die sich weiterhin mit Non-Resident Konten abgeben will.
Ich bin 55, Deutscher und lebe und arbeite seit 1995 als Angestellter in Deutschland und mache (mangels Einkommen in den USA) keine US Steuererklärung.
Meine Fragen:
1. Wie würde die Übertragung aus den USA in D und USA steuerlich behandelt, wenn ich eine Kündigung des USA IRA dieses Jahr veranlasste.
In den USA wird laut Auskunft meiner Bank zumindest eine 10% Straf-Quellensteuerabzug vorgenommen. Wird der z.B. in D auf die hier fälligen Steuern angerechnet.
Wird in D der 25% Steuerabzug auf Kapitalerträge angewendet, oder der EK Steuersatz? Werden die ursprünglichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge mit EK Steuersätzen belastet und der "Kapitalertrag" mit der Quellensteuer? Ist es relevant, dass die Einzahlungen aus den Jahren 1990 bis 1995 waren?
2. Wie werden im Falle, dass ich das IRA in den USA belasse und ab dem 60ten Lebensjahr Auszahlungen über die nächsten 10 bis 15 Jahre erfolgen, diese Auszahlungen in D und in den USA besteuert? Nach EK Steuersatz,Kaptalertragsteuersatz oder anteilig, werden US-Quellensteuern in D angerechnet?
Ich hoffe, dass ich die relevanten Informationen zur Beantwortung geben konnte, mit freundlichen Grüssen,
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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