
Betreff: Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Rechtsgebiet: Umsatzsteuer
Einsatz: € 50.00
Status: Geschlossen
FRAGE:
Ist der Unternehmer (Verkäufer) verpflichtet einem Touristen, der alle erforderlichen Dokumente an den Unternehmer zurücksendet, die Mehrwertsteuer zurück zu erstatten oder ist es eine KANN-Regelung?
Denn laut Zoll gilt:
Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für den Unternehmer. Wenn dieser die Voraussetzungen
erfüllt, kann er Drittlandskäufern einen Preisnachlass in Höhe der Umsatzsteuer anbieten
Siehe Merkblatt des Zolls unter, dann rechts Merkblatt runterladen:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland/Zoll-und-Steuern/Tax-free-einkaufen/tax-free-einkaufen_node.html
Oder hier direkt klicken: (oder im Anhang dieser Frage)
http://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Privatpersonen/merkblatt_umsatzsteuerbefreiung.pdf?__blob=publicationFile
Wir wissen, dass der Verkäufer auch Serviceunternehmen einschaltet wie Global Blue oder Premier Tax Free, aber die Frage bezieht sich auf die direkte Zurücksendung durch den Touristen, der die gesamte MwSt. von 19% erhalten möchte und nicht einen grossen Teil an die Serviceunternehmen entrichten möchte. Das macht nämlich bei hohen Beträgen sehr viel Geld aus.
Danke.
Frage vom Fragesteller weiter eingegrenzt
geschrieben am 21.10.2014 10:14:39
Anmerkung:
Der Unternehmer KANN die Steuerbefreiung erhalten, die er dann dem Kunden weiter geben KANN.
Es stellt sich so dar, dass es eine Kann Regel ist und der Unternehmer selbst bei korrekten Unterlagen des Kunden die MwSt. Befreiung nicht in Anspruch nehmen muss und somit auch nichts an den Kunden zahlen muss. Der Unternehmer könnte sogar die MwSt. anfordern, aber den Vorteil nicht weiter geben.
geschrieben am 21.10.2014 10:14:39
Anmerkung:
Der Unternehmer KANN die Steuerbefreiung erhalten, die er dann dem Kunden weiter geben KANN.
Es stellt sich so dar, dass es eine Kann Regel ist und der Unternehmer selbst bei korrekten Unterlagen des Kunden die MwSt. Befreiung nicht in Anspruch nehmen muss und somit auch nichts an den Kunden zahlen muss. Der Unternehmer könnte sogar die MwSt. anfordern, aber den Vorteil nicht weiter geben.
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