
Betreff: Unterschied private Vermietung oder gewerbliche Vermietung
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 30.00
Status: Beantwortet
Hätte es für mich Vorteile für die Vermietung eine GBR oder ähnliches
zu gründen ?
Vielen Dank
Antwort geschrieben am 07.06.2014 16:59:35
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Ingo Kneisel
Potsdamer Str. 148a, 33719 Bielefeld, Tel: 0521/9242021, Fax: 0521/9242020
Steuerberatung, Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer, Umsatzsteuer, Unternehmenssteuern
Bewertungen: 67
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im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben, möchte ich Ihre Fragen gerne im Nachstehenden wie folgt beantworten:
Sie fragen an, ob es bei der Vermietung von 2 Mehrfamilienhäusern mit über 40 Einheiten einen Unterschied macht, ob Sie das als Einzelperson oder zu mehreren Personen tun.
Bei der Vermietung eines Grundstückes, handelt es sich grundsätzlich immer um Privatvermögen, wenn das Grundstück nicht zu einem Betriebsvermögen gehört. (Private Vermögensverwaltung)
Die private Vermögensverwaltung, ob alleine oder mit mehreren Personen in Form einer GbR ausgeführt, wird ertragssteuerlich ähnlich behandelt. Es werden lediglich für die Beteiligten die Einkünfte aus V + V einheitlich und gesondert festgestellt.
Vorsicht ist nur geboten, wenn Sie eine GmbH gründen wollten, was ja nach Ihrer Schilderung nicht der Fall ist. Hier wären die Einkünfte kraft Rechtsform gewerblicher Natur. Außerdem gäbe es die 10 Jahresfrist (Spekulationsfrist) nicht mehr, da nun Betriebsvermögen vorläge.
Das bei einigen Einheiten mit MwSt abgerechnet wird, hat mit der von Ihnen gestellten Frage nichts zu tun. Hier wird lediglich im Rahmen Ihres umsatzsteuerlichen Unternehmens (private Vermögensverwaltung ist auch ein umsatzsteuerliches Unternehmen) mit Unternehmern für deren Unternehmen ein Mietverhältnis durchgeführt. Das führt ertragssteuerlich nicht zur Gewerblichkeit.
Es hat also eigentlich keine Vorteile für die Vermietung eine GBR oder ähnliches zu gründen. Sie müßten ja dann auch Vermögen übertragen. Allerdings würden dann die Gewinne oder Verluste quotal auf alle GbR Beteiligten verteilt. Da muß man wissen, ob das möglicherweise gewollt wird.
Ich hoffe, Ihre Anfrage richtig verstanden- und ausreichend beantwortet zu haben. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte gerne die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater
vereidigter Buchprüfer
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