Da unsere volljährige Tochter (27 Jahre) an ihrem Studienort ihre Wohnung aufgeben musste, ist sie für das letzte Studienjahr wieder bei uns eingezogen und pendelt die ca. 250 km zur Uni. Dafür haben wir ihr eine Bahncard 100 gekauft. Können wir diese Kosten steuerlich als "außergewöhnliche Belastung" im Bereich "Unterstützung Bedürftiger" geltend machen? Unsere Tochter hat selbst nur ein geringes Einkommen und wurde vorher, als sie noch im eigenen Haushalt lebte, auch von uns unterstützt, was auch vom Finanzamt immer als außergewöhnliche Belastung anerkannt wurde.
Vielen Dank.
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