
Betreff: Verdeckte Gewinnausschüttung und Verdeckte Einlage
Rechtsgebiet: Unternehmenssteuern
Einsatz: € 40.00
Status: Geschlossen
1) Zinseinnahmen zum 30.06.2013 bei der AG (A) iHv 60.000 € aus der Überlassung eines Darlehens (600.000 €) an die 100%-Tochtergesellschaft (B) mit Sitz in Hamburg. Der marktübliche Zins beträgt 5 %.
2) Verzicht der AG auf dieses Darlehen in Höhe von 600.000 € am 31.12.2013. Das Darlehen wurde der Tochtergesellschaft für 5 Jahre eingeräumt.
3) Im Jahr 2009 kaufte die AG eine 5 % - Beteiligung an einer GmbH mit Sitz in Hamburg (Kaufpreis 250.000 €). Am 20.05.2013 erfolgte eine Gewinnausschüttung an die AG iHv 30.000 €. Aufgrund fehlender Zukunftsperspektiven veräußerte die AG diese Beteiligung zum 31.12.2013 für 350.000 €
4) Der Gesellschafter W nahm im Jahr 2010 bei der Bank ein Privatdarlehen für die Anschaffung einer Eigentumswohnung auf iHv 100.000 €. Das Darlehen sollte mit 9 % verzinst und nach 5 Jahren in einer Summe zurückgezahlt werden. Am 01.01.2013 übernahm die AG zivilrechtlich wirksam die Kreditverbindlichkeit ohne Gegenleistung. Die AG aktivierte zum 31.12.2013 eine Erstattungsforderung gegen den Gesellschafter W iHv 100.000 €. Die AG hat die Kreditzinsen für 2013 am 31.12.2013 an die Bank gezahlt und als Betriebsausgabe aufwandswirksam gebucht. Eine Weiterbelastung an W erfolgte nicht. Für die Schuldübernahme wäre eine Vergütung von 5 % der Hauptschuld jährlich angemessen gewesen.
Mit freundlichen Grüßen